
Wie unterscheiden sich professionelle, semiprofessionelle und private Anleger?
Notwendigkeit der verschiedenen Anlegerkategorien
Der Gesetzgeber gewährleistet den Anlegerschutz durch die Eingruppierung in drei Anlegerkategorien, die sich aus
- Professionellen Anlegern
- Semiprofessionellen Anlegern
- Privaten Anlegern
zusammensetzen. In Abhängigkeit der Anlegerkategorie müssen Anbieter von Finanzanlagen Spezialvorschriften gemäß Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) einhalten und werden bei Verletzung der gesetzlichen Vorgaben durch die Haftung zur Verantwortung gezogen. Diese Vorschriften sollen verhindern, dass Anleger durch eine asymmetrische Informationsverteilung, z.B. durch fehlende Fachkenntnisse oder mangelnde Erfahrung, gegenüber den Anbietern von Finanzanlagen benachteiligt werden.
1. Professionelle Anleger
Im Gegensatz zu privaten Anlegern sind professionelle Anleger juristische Personen, die über hinreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachkenntnis verfügen, um eigene Investmententscheidungen treffen und verbundene Risiken angemessen bewerten zu können.
Zur Gruppe der professionellen Anleger gehören
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Rechtspersönlichkeiten, die eine Zulassung für die Anlage von Finanzinstrumenten besitzen und unter Aufsicht stehen, z.B.
- ein Kreditinstitut
- eine Wertpapierfirma
- ein sonstiges zugelassenes oder beaufsichtigtes Finanzinstitut
- eine Versicherungsgesellschaft
- ein Organismus für gemeinsame Anlagen oder dessen Verwaltungsgesellschaft ein Pensionsfonds oder die Verwaltungsgesellschaft eines Pensionsfonds
- ein Waren- oder Warenderivatehändler
- ein örtlicher Anleger
- ein sonstiger institutioneller Investor
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große Unternehmen, die (mindestens) zwei der folgenden Anforderungen auf Unternehmensebene erfüllen:
- Bilanzsumme: 20.000.000 EUR
- Nettoumsatz: 40.000.000 EUR
- Eigenmittel: 2.000.000 EUR
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staatliche sowie internationale und supranationale Institutionen wie
- eine nationale und regionale Regierung
- eine öffentliche Einrichtung, die öffentliche Schulden verwaltet
- eine Zentralbank
- die Weltbank, der IWF, die EZB, die EIB oder eine andere vergleichbare internationale Rechtspersönlichkeit
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weitere institutionelle Investoren, deren Haupttätigkeit darin besteht, in Finanzinstrumente zu investieren
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private Anleger, die auf Antrag wie professionelle Anleger behandelt werden. Diese müssen (mindestens) zwei der folgenden Anforderungen erfüllen:
- das Finanzinstrument-Portfolio, das Bardepots und Finanzinstrumente umfasst, übersteigt 500.000 EUR
- der Investor oder eine Person, die ermächtigt ist, im Namen des Investors Geschäfte zu tätigen, hat pro Quartal im Schnitt zehn Transaktionen auf dem betreffenden Markt von bedeutendem Umfang durchgeführt
- der Investor oder eine Person, die ermächtigt ist, im Namen des Investors Geschäfte zu tätigen, verfügt über mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Finanzsektor in einer Stellung, die Kenntnisse zu den geplanten Transaktionen oder Dienstleistungen voraussetzt.
Aufgrund ihrer Erfahrungen erhalten professionelle Anleger einen begrenzten gesetzlichen Anlegerschutz und haben in der Regel einen Zugang zu einer breiten Palette an Finanzinstrumenten. Des Weiteren müssen sie von Anbietern komplexer Finanzinstrumente weniger umfassend beraten werden als private Anleger.
2. Semiprofessionelle Anleger
Der Begriff des semiprofessionellen Anlegers wurde für jene institutionellen Anleger geschaffen, die nicht sämtliche Kriterien eines professionellen Anlegers erfüllen.
Dennoch stellt der Gesetzgeber sicher, dass Mindestanforderungen eingehalten werden.
Ein semiprofessioneller Anleger ist jeder, der
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ein Initiator, Manager oder Mitarbeiter der AIF-Verwaltungsgesellschaft ist
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eine Einlageverpflichtung von mindestens 10.000.000 EUR zeichnet
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Anlageaktien mit einem Gesamtausgabepreis von mindestens 200.000 EUR zeichnet, und
- sich der Risiken im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz oder dem Investment in den Fonds bewusst ist und Informationen über die relevanten Risiken erlangt hat; und
- über Kenntnisse und Erfahrungen zu der Art der Investments in den Fonds verfügt, mit der Art des Investments in den Fonds vertraut ist und Komplexität und Risiken des Investments versteht; und
- aufgrund seiner Ausbildung und/oder seiner gegenwärtigen und einschlägigen früheren beruflichen Tätigkeiten in der Lage ist, eigene Investmententscheidungen zu treffen, insbesondere, dass der Investor mindestens ein Jahr lang im Finanzsektor tätig war.
- sich der Risiken im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz oder dem Investment in den Fonds bewusst ist und Informationen über die relevanten Risiken erlangt hat; und
Der semiprofessionelle Anleger muss eine sog. „Kompetenzerklärung“ abgeben, aus der hervorgeht, dass er sich sämtlicher mit seiner Investition verbundener Risiken bewusst ist.
3. Privater Anleger
4. Welche Arten von Investoren akzeptiert der F5 Crypto Fonds 1?
Der F5 Crypto Fonds 1 steht für professionelle sowie semiprofessionelle Investoren offen.
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Quellen:
https://dejure.org/gesetze/KAGB/1.html
https://www.euramco-asset.de/glossar/institutionelle-investoren/