2020 Krypto Macro Trends – Teil 1: Gesetzeslage im Umbruch
Jeder schaut auf die Preise der Krypto Assets. Nach der Krypto Markt Rally 2017, in der der Preis eines Bitcoin von $777 auf $19497 schoss, waren die letzen beiden Jahre von Bären- und Seitwärtsmärkten geprägt. Aber was geschieht abseits der wilden Preisentwicklungen? Lesen Sie unseren Ausblick auf die kommenden Jahre.
Macro Trend 1: Gesetzeslage im Umbruch
Krypto Assets begannen als Hobby Projekt, das aber inzwischen zu einem hunderte Milliarden wertvollen globalem Phänomen gewachsen ist. Native dezentralisierte Krypto Assets wie Bitcoin und Ether sind nicht lokal, d.h. sie fallen unter keine Rechtssprechung und werden von niemanden kontrolliert oder gesteuert. Welche Gesetze schaffen Länder, um mit diesem wachsenden Einfluss umzugehen?
Rechtliche Klassifikation von Krypto Assets
Was ist ein Krypto Asset? Eine Art Fremdwährung? Eine Ware wie ein Rohstoff? Ein Wertpapier? Wer entscheidet für die jeweiligen Krypto Assets, und welche Behörde bestimmt die Regeln des Umgangs?
Je nachdem wie ein Krypto Assets eingestuft wird, ergeben sich Regeln für Besteuerung, Transfers und Verwahrung.
Diese Fragen der Einstufung, Besteuerung und Regulierung sind sowohl für Behörden als auch Krypto Fans ein komplexes Spielfeld. Wir schauen uns ein wie verschiedene Regionen das Problem angehen, und wohin die Entwicklungen gehen.
Krypto Assets in den USA
Die nationalen Behörden der USA operieren zum Großteil unabhängig voneinander. Jede gibt ihre eigenen Hinweise und Richtlinien zum Umgang mit Krypto Assets heraus.
Das Finanzministerium ordnet Bitcoin als virtuelle Währung ein, dem auch die untergeordnete Aufsicht FinCEN folgt. FinCEN verpflichtet Firmen, die mit virtuellen Währungen hantieren, sich als Money Transmitter oder Money Services Business (Zahlungsabwickler) zu registrieren. Die Steuerbehörde IRS besteuert virtuelle Währungen als Eigentum, d.h. jeder Kauf und Verkauf von virtueller Währung muss dokumentiert und die Gewinne/Verluste werden besteuert. Dem Entgegen ordnet die Aufsicht für Derivate CFTC Bitcoin zusätzlich als Ware/Rohstoff ein. Während die Börsenaufsicht SEC Bitcoin nicht als Rohstoff sieht, aber auch nicht als Wertpapier; andere Crypto Assets können aber je nach Fall Wertpapiere sein.
Es ist sowohl für Privatpersonen als auch für Firmen ein schwieriges Umfeld, wenn man mit Crypto Assets hantiert. Besonders da FinCEN Registrierung je nach Staat variiert, ist es für Firmen sehr kostspielig US Kunden zu bedienen.
Dieses Jahr arbeitet der Kongress an einem neuen Gesetz: “Cryptocurrency Act of 2020”. Ziel ist es, klar zu definieren was Crypto Assets sind, und die Aufgaben der Behörden zu trennen. Aktuell definiert der Entwurf drei Arten Von Krypto Assets.
- Krypto-Währungen (currencies)
- Krypto-Waren (commodities)
- Krypto-Wertpapiere (securities)
Die drei Klassen passen exakt auf die drei Behörden: FinCEN behandelt Währungen, die CFTC sorgt sich um Waren-Derivate und die SEC reguliert Wertpapiere. Das Gesetz kann es schaffen eine klare Gesetzeslage für die nächsten Jahre zu schaffen, und damit ein solides Fundament für ein wachsenden Krypto Business Ökosystem legen.
Krypto Assets in der EU
Das Europäische Parlament hat noch kein Gesetz zu Krypto Assets verabschiedet. Bisher läuft die Gesetzgebung nur auf Ebene der Mitgliedstaaten. Klar ist jedoch, dass der Tausch zwischen traditionellen Währungen wie Euro und Kryptowährungen wie Bitcoin in der EU umsatzsteuerbefreit ist.
Klassifikation, Besteuerung und Gesetzgebung sind Sache der Mitgliedsstaaten; dennoch müssen Firmen mit Geldgeschäften wie Börsen der EU weiten Geldwäscherichtlinie folgen (4MLD/5MLD), die wiederum auch national umgesetzt werden. Die fünfte Version 5MLD definiert konkret virtuelle Währungen und Lagerstellen für Privatpersonen und gibt Regeln vor.
Krypto Assets in Deutschland
Die Bundesbank ordnet Bitcoin nicht als virtuelle Währung oder digitales Geld ein, sondern als Privatgeld. Die BaFin hat Bitcoin als Finanzinstrument der Form Rechnungseinheit eingestuft.
Der EU Richtlinie folgend ist der Tausch zwischen Euros und Bitcoin nicht umsatzsteuerpflichtig. Gewinne durch den Handel mit Krypto Assets werden als Einkommen nach persönlichem Einkommenssteuersatz versteuert. Für Krypto Assets, die mehr als die Spekulationsfrist eines Jahres gehalten wurden, sind Gewinne für Privatpersonen steuerfrei. Die Krypto Assets folgen damit dem Schema von Fremdwährungen.
Mit Deutschland’s Umsetzung der vierten/fünften Geldwäscherichtlinie ab Januar 2020, müssen Firmen, die Bitcoin oder anderen Krypto Assets halten, eine BaFin Lizenz besitzen. Der Gesetzestext definiert den Begriff des “Kryptowert”, der versucht alle Krypto Assets breit einzuschließen. Ganz konkret heißt das, viele FinTech Start-ups, die Krypto Assets für Kunden halten, müssen sich jetzt um eine komplizierte Lizenz bemühen. Da fast alle Krypto Geschäftsmodelle in irgendeiner Form, wenn auch nur kurzzeitig, Crypto Assets halten, sind wohl die meisten Firmen davon betroffen. Deshalb gibt es aktuell eine Karenzzeit für existierende Firmen.
Deutschland setzt Richtlinien schnell um und bietet für 2020 schon Rechtssicherheit im Umgang mit Krypto Assets. Damit ist der Weg geebnet für traditionelle Finanzinstitute ins Kryptogeschäft einzusteigen. Gleichzeitig werden Start-ups durch die Regulierung gebremst. Ob es sich für Start-ups lohnt in umliegende EU Länder umzuziehen, oder ob der Rest der EU dem deutschen Vorbild folgt, wird sich noch zeigen.
Zusammenfassung
Weltweit müssen Regierungen mit den Folgen der neuen Anlage Klasse Krypto Assets umgehen. Primär muss geklärt werden wie diese Assets eingestuft werden, wie sie steuerlich behandelt werden, und wie die Regeln zu Verwahrung und Transfer aussehen.
Aktuell ist die globale Regulierung, sogar innerhalb von Staaten, ein wilder Flickenteppich von Ansichten verschiedener Behörden. Im Zuge der 2020er werden sich sinnvolle Definitionen durchsetzen, logische Besteuerung wird Schule machen, und Regeln die Anleger bei Verwahrung und Transfer von Krypto Assets schützen werden implementiert werden.
Wir sind davon überzeugt, dass die USA und Deutschland sich beide in die richtige Richtung bei der Regulierung von Krypto Assets bewegen. Sie müssen aber dabei aufpassen, Innovationen und Start-ups nicht in weniger strenge Jurisdiktionen zu zwingen. Letzten Endes sind Krypto Assets zu 100% digital und nicht lokal. Und das werden sie bleiben.
Autor kontaktieren: Paul@f5crypto.com
Disclaimer
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Paul Otto ist Co-Geschäftsführer der F5 Crypto Capital GmbH. Die verfassten Ansichten und Meinungen Pauls sind ausschließlich seine eigenen und geben nicht zwangsläufig jene der F5 Crypto Capital GmbH wieder. Dieser Text ist rein informativ und sollte in keinster Weise Ihre Anlageentscheidungen beeinflussen.
Der Autor hält möglicherweise Long oder Short Positionen der diskutierten Werte.