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Dies ist der erste Artikel einer Serie zu elementaren Fragen, die Sie als Investor an Ihren Krypto-Vermögensverwalter richten sollten. Elementarheißt dabei nicht einfach,“ sondern fundamental“ – Eine falsche Antwort kann dazu führen, daß Sie „Ihre“ Kryptowerte letztlich gar nicht besitzen. Sie brauchen daher belastbare Anworten, und jeder seriöse Vermögensverwalter wird diese schriftlich und bindend bieten. Stellen Sie sicher, alle Fragen abzudecken – auch und gerade wenn Sie in Eigenregie handeln.

Ihr Vermögensverwalter verwaltet Ihr Vermögen: seine erste Pflicht liegt daher darin, sicherzustellen, es werden und bleiben Ihre Vermögenswerte. Nicht eine Zeit lang, sondern bis sie wieder veräußert werden, und zwar unter allen Umständen. Auch unvorhergesehenen, wie wenn sich die angesehenste US-Kryptobörse als Betrugsfall herausstellt.

Die Frage mag unnötig erscheinen, denn wer wundert sich üblicherweise: „Gehören mir meine Dinge?“ Wer ein Auto erwirbt, dem gehört es. Wer einen Espresso kauft, der trinkt ihn. Wie sonst?

Warum also sollte es bei Kryptowerten anders liegen? Wer einen Bitcoin erwirbt, dessen ist er. Was könnte schiefgehen?

Die kurze Antwort lautet: exakt die gleichen Dinge, die beim Autokauf schieflaufen können – bloß beim Fahrzeug wissen wir, worauf man achten muß. Bei Kryptowerten hingegen erscheinen die Risiken „verborgen“, da sie ungewohnt und abstrakt ausfallen. ‚Schlüssel‘ beispielsweise sehen sehr anders aus. Den meisten bietet dadurch die Erfahrung nur unzuverlässige Orientierung, und zahllose Debatten und viel Verwirrung sind die Folge.

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Was bedeutet es, Kryptowerte zu „besitzen“?

Die Frage „gehören sie mir?“ ist für Kryptowerte komplizierter zu beantworten als für Kraftfahrzeuge, denn 3 unterschiedliche Aspekte müssen gleichzeitig klappen, damit Kryptowerte tatsächlich in der Form besessen werden, die man gemeinhin unter Eigentum versteht.

Meist wird jedoch nur auf einen dieser Aspekte geachtet:

  1. die technische Frage: wer hält die Schlüssel?
  2. die juristische Frage: wem gebührt das Recht?
  3. die praktische Frage: wer kann verfügen?

Technisch = Verfügung über die Schlüssel

Auf der grundlegenden Ebene der Blockchain werden Kryptowerte, wie der Name sagt, mittels Kryptographie gesichert: eine gültige Transaktion mit der Verwertung seiner Werte kann man erstellen, genau dann wenn man imstande ist, diese Transaktion mit dem privaten Schlüssel zu signieren (und das erfolgreich zu veröffentlichen).

Dies entspricht genau dem Umstand, daß ein Auto fahren kann, wer dessen Schlüssel besitzt: rein auf technischer Ebene befähigt dies, Fahrzeug/Token nach Wunsch zu bewegen.

Für viele Krypto-Enthusiasten ist diese Einsicht geradezu zum Mantra geworden: „not your keys, not your coins,“ also „haben Sie die Schlüssel nicht, haben Sie die Token nicht!

Jedes verfügbare Bitcoin-Guthaben (UTXO: "unspent transaction output") wird durch ein Schlüsselpaar gesichert: ein öffentlicher Schlüssel entspricht der Adresse, unter welcher Zahlungen eingehen, sowie ein privater Schlüssel, der üblicherweise in Base58Check-Codierung dargestellt wird, wie im Beispiel oben hervorgehoben. Kenntnis dieser Zeichenfolge ermöglicht, die BTC der Adresse zu transferieren. Daher ist dieses technisch korrekte Schlüsselpaar nunmehr nutzlos: es wurde mit Fremden über das Internet geteilt. Dies gilt natürlich für alle Schlüsselpaare, die bequem bei bitaddress.org generiert werden, wie dieses beispielhafte. F5 Crypto via bitaddress.org

Sie haben nicht ganz unrecht: wer die physische Verfügungsgewalt über einen Wert besitzt, ist von entscheidender Bedeutung; Fehler können kritische Folgen zeitigen. Aus gutem Grund werden Schlüssel zu Bankschließfächern nicht in Schlüsselschränken neben dem Eingang verwahrt, Gefängnisschlüssel nicht den Einsitzenden anvertraut, die Gold Codes vor falschem Zugriff gehütet.

Dennoch ist die Sichtweise, Zugriff auf die Schlüssel bedinge Eigentum der Kryptowerte, unzureichend. Offensichtlich denkt niemand derart bei Mietautos.

Das gleiche gilt für Kryptowerte: Rapper Heather Morgan und ihr Ehemann Ilya Lichtenstein besaßen die Schlüssel zu 119,000 BTC und hätten somit das nennenswerte Vermögen von 6,7 Mrd. € „ihr eigen nennen“ können – dennoch wagten sie kaum, Kleinstbeträge davon auszugeben. Gelegentlich kauften sie Supermarktgutscheine.

Heather Morgen veröffentliche als angesehene Technologieunternehmerin eine Kolumne in Forbes und bezeichnete sich selbst als schamlose Rap-Musikerin unter dem Pseudonym ‚Razzlekhan,‘ bis zu ihrem Sturz im Februar 2022.

Woraufhin sie prompt verhaftet wurden. Zur Zeit drohen ihnen 10 bzw. 20 Jahre Haft, nachdem sie sich bei einer Anklage wegen Geldwäsche und verbotener Absprache (nur Morgan) schuldig bekannt haben. Wie ein Concierge Schlüssel für Fahrzeuge erhält, die er sich voraussichtlich im Leben nicht wird leisten können, so hielten die beiden Schlüssel zu Kryptowerten, die alle auszugeben sie nie eine Chance hatten. Schließlich stammten die betreffenden Bitcoins aus dem Bitfinex-Hack im Jahre 2016.

Die (schlußendliche) Verfügungsgewalt über einen Vermögenswert ist notwendig, aber nicht hinreichend, um sinnvoll von „eigenen Kryptowerten“ zu sprechen.

Mietwagen erhellen ein weiteres häufiges Mißverständnis: jeder Autovermieter kann bestätigen, alle Schlüssel ausschließlich selbst zu behalten ist nicht sonderlich smart. Wer fühlte sich sicherer, wenn er niemals seinen Autoschlüssel der Werkstatt seines Vertrauens überließe und alle Reparaturen selbst durchführen müßte?

Sicherheit ist nie eindimensional: wer das Risiko minimiert, seinen Wagen an den Mechaniker zu verlieren, der minimiert nicht das Risiko, ihn an ein technisches Gebrechen zu verlieren. Wer das Risiko minimiert, Kryptowerte zu verlieren, indem er außer in Selbstverwahrung keine besitzt, minimiert ziemlich sicher nicht seine ökonomischen Risiken: Unterdiversifikation, überhöhte Transaktionskosten, kein Handel zu kritischen Zeiten, seltenere Umschichtungen, kurzum: hält ein suboptimales Investmentportfolio.

Und diese ökonomischen Verluste treffen selbst die Informatik-Experten höchster Sorgfalt, die eine zuverlässige Verwahrlösung eingerichtet haben. Wobei Fehler bei der Selbstverwahrung leicht passieren und dabei gleich ultimativ kritisch sein können, mit unwiderruflichen –100% Rendite. Schließlich wurden die BTC, deren Schlüssel Morgan und Liechtenstein unter ihre Kontrolle brachten, ursprünglich von einer der professionellsten Kryptobörsen verwaltet.

Meine persönliche Faustregel lautet, nennenswerte Beträge in Selbstverwahrung überhaupt erst in Betracht zu ziehen, nachdem man zahlreiche Jahre die Schlüssel zur E-Mail-Verschlüsselung selbst verwaltet hat, ohne einen einzigen Vorfall. Haben nicht nur Sie die Schlüssel, haben nicht nur Sie die Token.

Nicht mehr seine Schlüssel: James Howells wurde zur Warnung für "sichere" Selbstverwahrer nachdem er irrtümlich die Festplatte mit dem privaten Schlüssel zu seiner 4stelligen Anzahl an selbstgeschürften BTC entsorgte.

Andernfalls ist das Risiko zu hoch, in einer mißlichen Lage wie James Howells zu landen: er bot neulich seiner lokalen Mülldeponie Millionen für die Erlaubnis, 110.000 Tonnen Hausmüll durchwühlen zu dürfen – sofern er seine irrtümlich weggeworfene Festplatte wiederfinden und instandsetzen könnte. Das Laufwerk verwahrt „sicher“ die Schlüssel zu 8.000 BTC (gegenwärtig etwa 450 Mio. €).

Ausfallsicherheit ist bei IT-Systemen nie einfach zu erreichen, sodaß die mit Abstand meisten Investoren gut beraten sind, die technischen Aufgaben bei einer Investition in Kryptowerte – und insbesondere die Schlüsselverwaltung – Fachleuten zu übertragen. Es ist unvergleichlich einfacher, mit der gebotenen Sorgfalt einen zuverlässigen Krypto-Vermögensverwalter aufzutreiben als mit der gebotenen Sorgfalt zuverlässige Krypto-Vermögensverwaltung zu betreiben.

Warum ist es schwieriger, Besitz von Kryptowerten sicherzustellen? Autoschlüssel mitzuführen wird nicht als belastend empfunden. Im Prinzip besteht auch kein Unterschied: Sowohl Fahrzeug- als auch Krytpo-Schlüssel bedingen die selben 2 Sicherheitsanforderungen:

  1. man darf die Schlüssel nicht verlieren und
  2. kein anderer darf an die Schlüssel gelangen.

Widrigenfalls kann in beiden Fällen der Vermögenswert abhanden kommen. Jedoch ist eine digitale Umgebung, global, allzeit online, reich an Widersachern und mit eingeschränkter Rechtsdurchsetzung, unvergleichlich unerbittlicher.

Erstens sind die wahrscheinlichen Konsequenzen eines Fehlers unterschiedlich: Es ist nicht gänzlich ungewöhnlich, im Fahrzeug vergessene Autoschlüssel bei der Rückkehr unbehelligt wiederzufinden. Wenn private Kryptoschlüssel ins Internet geraten, so besitzt man die Kryptowerte oft tatsächlich nur noch 60 Sekunden.

Zweitens und bedeutsamer, die effektiven Folgen unterscheiden sich: Ein unehrlicher Mechaniker mag mit einem fremden Auto davonrauschen, aber verkaufen kann er es nicht. Die Schlüssel verleihen ihm nur physische Verfügungsgewalt, und diese voraussichtlich nur flüchtig, da das rechtliche Eigentum anders bezeugt wird, nämlich mittels Fahrzeugbriefs (Zulassungsbescheinigung Teil II).

Selbstverständlich, als künstlerische Ausnahme benötigt der Protagonist des Actionfilms "Nur noch 60 Sekunden" aus dem Jahr 2000 mit Nicolas Cage in der Hauptrolle als professioneller Autodieb von Luxuskarossen keine Schlüssel um einen Lamborghini rascher innezuhaben als das berühmte Internet-Meme suggeriert, daß man brauche, um durch Kryptohandel solch ein Fahrzeug zu verdienen. Touchstone

Juristisch = Eigentumsrecht

Wie Morgan und Lichtenstein erfuhren, befinden sich Kryptowerte nicht in einem gesetzlosen Paralleluniversum. Die Schlüsselfrage jeder ernsthaften Investition ist selbstverständlich, inwieweit garantiert die Gesetzeslage das entsprechende Eigentumsrecht?

Schließlich ist ‚Eigentum‘ zuvorderst ein juristischer Terminus, gestützt durch den Rechtsstaat. Entflieht ein Fahrer mit jemand anderes Fahrzeug, wird die Exekutive auch Gewalt einsetzen, um den Wagen dem ‚rechtmäßigen Eigentümer‘ zurückzuführen. Und während alle Armeen der Welt gegen starke Kryptographie machtlos sind, sodaß keine Regierung „Ersatzschlüssel“ zu einer sicheren Krypto-Wallet erstellen kann, so ist doch heutzutage der effektive Zugriff an den Übergängen zur „realen Welt“ (KYC, AML) sichergestellt. Daher sind Kryptowerte deutlich weniger nützlich und infolge dessen weniger in Gebrauch für gesetzeswidrige Aktivitäten als traditionelle Mittel.

Jedoch… wessen Gesetze?

Während sich Fahrzeuge in einer Jurisdiktion befinden, sind Kryptowerte im „Cyberspace“ weitgehend gelöst von materiellen Realitäten. Bei Bitcoin zum Beispiel wird eine Transaktion, sobald sie in der Blockchain eingetragen wird, in aktuell 19.116 vollen Knoten über 89 Jurisdiktionen gespiegelt (mit dem Großteil im 90. Land, „n/a“ genannt).

Während die meisten Knotenbetreiber unter eine nationale Rechtsprechung fallen läuft die Software zum Betrieb eines vollen Knotens ohne jemandes Einwilligung einzuholen – gleichermaßen überall auf der Welt. bitnodes.io

Auf welche Jurisdiktion bezieht sich „legal“ dann also?

Es besteht keine Hoffnung auf einen rechtlichen Anspruch in allen 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen, aus dem einfachen Grund, daß eine nennenswerte Anzahl an Ländern das Eigentum an Kryptowerten verbietet (z.B. Algerien, Ägypten, Nepal) oder nicht schützt (z.B. China) .

Doch warum sollten eines fernen Landes Gesetze Sorgen bereiten? Sicherlich sind diese nicht anwendbar für Sie selbst, geborgen im Schoße eines Heimatlandes mit fortschrittlicher Kryptoregulierung, wie es wahrscheinlich ist, wenn Sie diesen Artikel lesen?

Praktisch = Fähigkeit, zu verfügen

Ist somit alles geregelt, sofern man die Schlüssel besitzt und die „eigene“ Rechtslage das Eigentum zuerkennt?

Nein, das reicht nicht, sofern die Kryptowerte nicht nach Wunsch verkauft oder bewegt werden können.

Wie der berühmte Spruch besagt, „der einzige Nutzen von Geld liegt darin, es loszuwerden.“

Warum sollten Sie nicht die Früchte Ihrer gesetzlich erworbenen und sicher verwahrten Kryptowerte genießen?

Sie sollten, keine Frage. Dennoch ist es durchas geläufig, dieses Recht nicht ausüben zu können:

  • Die Nutzung privatsphärewahrender Hilfsmittel ist in den meisten liberalen Jurisdiktionen völlig legal. Nichtsdestotrotz werden Token, welche durch einen Mixer geschickt wurden, von den meisten Kryptobörsen und Banken nicht angenommen. Und sofern man sich nicht in El Salvador befindet, wo Bitcoin gesetzliches Zahlungsmittel ist, besteht auch für niemanden eine Verpflichtung zur Annahme von Token.
  • Ein weiteres häufiges Problem bei der Durchsetzung rechtlichen Eigentums entspringt fremdländischen Gesetzen, welche in die eigene Jurisdiktion eindringen. So sind beispielsweise Onlinewetten zwar stark reguliert, aber nicht illegal im Großteil Europas. Dennoch markiert etwa der verbreitet genutzte On-Chain-Analysedienst Chainalysis Token von Online-Casinos als illegitim, basierend auf der Rechtsprechung beim US-amerikanischen Firmensitz. Nachdem zahlreiche europäische Banken, Broker und Börsen auf Chainalysis zurückgreifen, werden völlig legale Token aufgrund fremder Rechtssysteme schwer liquidierbar.
  • Selbst wenn sich sicherstellen ließe, daß alle Token über deren gesamte Geschichte niemals mit irgendeiner Aktivität in Verbindung standen, die jemand unzulässig nennen könnte, stellte das sicher, jederzeit darüber verfügen zu können?

    Aufgrund wesentlich strikterer regulatorischer Aufmerksamkeit als in jeder anderen Anlageklasse sperren zentralisierte Börsen oft vorübergehend den Zugriff auf Vermögenswerte, um aufs Neue zu verifizieren, wessen sie sind (KYC). Mit einer gewissen Ironie aus dem Blickwinkel des Krypto-Ethos können solche Hindernisse am besten vermieden werden, indem über reputierte Institutionen mit stabilen Geschäftsbeziehungen gehandelt wird.

Zahlreiche weitere Beispiele ließen sich nennen. Doch das Fazit ist klar: es reicht nicht, technisch und juristisch (in einer Jurisdiktion) die Verfügung über Kryptowerte innezuhaben. Was letzten Endes zählt, ist die sehr praktische Betrachtung: können Sie über Ihre Kryptowerte zu fairen Marktpreisen verfügen, ohne Komplikationen und wann immer Sie wünschen?

In diesem hochgradig erhellenden Twitter-Faden erläutert ein Cypherpunk wie mittels Beschränkungen von Zahlungen sich de facto jedes andere Bürgerrecht beschränken läßt.

Selbstverständlich ist, wie die Fernfahrer bei ihren Protesten gegen die kanadische Regierung feststellen mußten, Geld auf dem Bankkonto wesentlich unsicherer als Kryptowerte. Niemand zieht auch nur in Betracht, die technische Fähigkeit zu erwerben, Euro von Bankkonten zu transferieren ohne die Mitwirkung der Bank.

Kanada, Anfang 2022: Vielen die meinten, friedlich gegen die Covid-19-Regelungen zu protestieren, war plötzlich das Bankkonto eingefroren worden. Die rechtliche Ermächtigung dazu sicherte sich Premierminister Justin Trudeau mittles des "Emergency Act", also durch die Einstufung des Friedenskonvois als "nationalen Notstand, der sich durch keine bestehenden Gesetze" lösen ließe und "die Souveränität Kanadas bedrohe". Bitcoin-Transaktionen konnten nicht eingefroren werden. Istituto per gli Studi di Politica Internazionale

Nur scheinbar paradox, belegt das genau den Punkt: Sofern nicht Proteste gegen die Epidemiepolitik vom Premierminister zu einem nationalen Notfall erklärt werden, weiß jeder, was er erwarten darf.

Überweisungen sind, was Brett Scott in seiner jahrzehntelangen, höchst einsichtigen Dekonstruktion des ‚War on Cash‘, so treffend als „Lass-deine-Leute-mit-meinen-Leuten-sprechen-Angelegenheit“ bezeichnet.

Bei Kryptoinvestitionen muß sichergestellt werden, daß es keine Überraschungen geben wird: weder bei der technischen, noch rechtlichen, noch praktischen Verfügbarkeit des Kapitals, jederzeit. Entweder, indem all diese Fragen korrekt selbst gehandhabt werden, oder indem die Krypto-Verwaltung an kompetente Experten übertragen wird, für welche dies ihr Tagesgeschäft darstellt.

Fazit

Das genaue Ausmaß, in dem Kryptowerte selbst verwahrt werden sollten und welcher Anteil am besten an Vermögensverwalter oder Verwahrer delegiert wird, hängt von den persönlichen Umständen ab – in den meisten Fällen wird es jedoch keine Frage des Entweder – Oder darstellen, sondern Jeweils – Wieviel?

Allgemein gesprochen werden kleine Summen für bequeme Zahlungen (in der Geldfunktion Tauschmittel) am besten eigenverwahrt, womöglich einfach nur am eigenen Telephon; eine Anlage über etliche Prozent des persönlichen Gesamtvermögens (in der Geldfunktion als Wertaufbewahrungsmittel bzw. als Investition) wird in den allermeisten Fällen in professioneller Verwaltung am besten aufgehoben sein.

Die Herausforderung: beinahe alle Kryptoverwalter versprechen „Eigentum“ an Kryptowerten – doch nicht alle diese Versprechen sind gleichwertig. Hält Ihr Verwalter physische Coins in Ihrem Namen, sicher in lizenzierter Cold-Storage – oder doch lediglich Verbriefungen von Ansprüchen auf Kryptowerte gegenüber Dritten?

Dieser Artikel hat 3 elementare Perspektiven erläutert, die ein sorgfältiger Investor präzise klärt, wann immer er über Krypto-Eigentum denkt oder spricht. Ein Folgeartikel wird die praktischen Fragen verschiedener Wege, Kryptowerte zu besitzen, vertiefen. Folgen Sie uns auf LinkedIn, um ihn nicht zu verpassen.

Und ja: Selbstverständlich haben wir den F5 Crypto Fonds ganz bewußt so aufgesetzt, Investoren maximale Eigentumsrechte zu bieten. Unserer Ansicht nach ist das entscheidend für bedeutsame Investitionen. Und auch notwendig, denn unser Motto lautet: Kryptowerte, einfach und sicher.