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Hintergrund der Kategorisierung

Der deutsche Gesetzgeber versucht Anleger zu schützen, indem er drei Anlegerkategorien festlegt:

  • Professionelle Anleger
  • Semi-professionelle Anleger
  • Private Anleger

Je nach Anlegerkategorie müssen Anbieter von Finanzanlagen Spezialvorschriften gemäß des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) einhalten. Diese Vorschriften sollen verhindern, dass Anleger durch eine asymmetrische Informationsverteilung, z. B. durch fehlende Fachkenntnisse oder mangelnde Erfahrung, gegenüber den Anbietern von Finanzanlagen benachteiligt werden.

Was charakterisiert jede Kategorie?

1. Professionelle Anleger

Im Gegensatz zu privaten Anlegern sind professionelle Anleger juristische Personen, die über hinreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachkenntnis verfügen, um eigene Investmententscheidungen treffen und verbundene Risiken angemessen bewerten zu können.

Professionelle Anleger sind

  1. Rechtspersönlichkeiten mit Zulassung für die Anlage von Finanzinstrumenten die beaufsichtigt werden, wie:
    • ein Kreditinstitut,
    • ein Wertpapierunternehmen,
    • eine Versicherungsgesellschaft,
    • ein Organismus für gemeinsame Anlagen oder dessen Verwaltungsgesellschaft, ein Pensionsfonds, oder die Verwaltungsgesellschaft eines Pensionsfonds,
    • ein Waren- oder Warenderivatehändler,
    • ein örtlicher Anleger,
    • ein sonstiger institutioneller Investor / ein sonstiges zugelassenes oder beaufsichtigtes Finanzinstitut.
  2. Große Unternehmen, die mindestens zwei von drei Anforderungen erfüllen:
    • Bilanzsumme: 20 Mio. EUR,
    • Nettoumsatz: 40 Mio. EUR,
    • Eigenmittel: 2 Mio. EUR.
  3. Staatliche sowie internationale und supranationale Institutionen, wie:
    • eine nationale und regionale Regierung,
    • eine öffentliche Einrichtung, die öffentliche Schulden verwaltet,
    • eine Zentralbank,
    • die Weltbank, der IWF, die EZB, die EIB, oder eine andere vergleichbare internationale Rechtspersönlichkeit.
  4. Institutionelle Investoren, deren Haupttätigkeit darin besteht, in Finanzinstrumente zu investieren.
  5. Private Anleger, die wie professionelle Anleger behandelt werden möchten. Diese müssen mindestens zwei von drei Anforderungen erfüllen:
    • Portfoliogröße: Das Finanzinstrument-Portfolio, welches Bardepots und Finanzinstrumente umfasst, übersteigt 500.000 EUR.
    • Erfahrung im Markt: Der Investor oder eine Person, die ermächtigt ist, im Namen des Investors Geschäfte zu tätigen, hat pro Quartal im Schnitt zehn Transaktionen auf dem betreffenden Markt von bedeutendem Umfang durchgeführt.
    • Erfahrung im Sektor: Der Investor oder eine Person, die ermächtigt ist, im Namen des Investors Geschäfte zu tätigen, verfügt über mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Finanzsektor in einer Stellung, die Kenntnisse zu den geplanten Transaktionen oder Dienstleistungen voraussetzt.

Professionelle Anleger haben Erfahrung, daher ist ihr gesetzlicher Anlegerschutz begrenzt. Somit haben sie Zugang zu einer breiten Palette an Finanzinstrumenten. Sie müssen von Anbietern komplexer Finanzinstrumente weniger umfassend beraten werden.

2. Semi-professionelle Anleger

Semi-professionelle Anleger sind institutionelle Anleger, die nicht sämtliche Kriterien eines professionellen Anlegers erfüllen.

Dennoch stellt der Gesetzgeber sicher, dass Mindestanforderungen eingehalten werden.

Semi-professionelle Anleger sind:

  • Initiatoren, Manager oder Mitarbeiter der AIF-Verwaltungsgesellschaft,
  • Personen, die eine Einlageverpflichtung von mindestens 10 Mio. EUR zeichnen,
  • Personen, die Anlageaktien von mindestens 200.000 EUR zeichnen, und
    • sich der Risiken im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz oder dem Investment in den Fonds bewusst sind und Informationen über die relevanten Risiken erlangt haben; und
    • über Kenntnisse und Erfahrungen zu der Art der Investments in den Fonds verfügen, mit der Art des Investments in den Fonds vertraut sind und Komplexität und Risiken des Investments verstehen; und
    • aufgrund ihrer Ausbildung und/oder ihrer gegenwärtigen und einschlägigen früheren beruflichen Tätigkeiten in der Lage sind, eigene Investmententscheidungen zu treffen, insbesondere, dass die investierende Person mindestens ein Jahr lang im Finanzsektor tätig war.

Der semi-professionelle Anleger muss eine „Kompetenzerklärung“ abgeben, aus der hervorgeht, dass er sich sämtlicher mit seiner Investition verbundener Risiken bewusst ist.

3. Privater Anleger

Alle natürlichen Personen, die weder professionelle noch semi-professionelle Anleger darstellen, sind Privatanleger.

Der Gesetzgeber versucht, private Anleger zu schützen, die möglicherweise über nicht über ausreichendend Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügen, um ihre Anlageentscheidungen selbst treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können. Dies geschieht, indem er es den Anbietern bestimmter Finanzprodukte nicht erlaubt, Privatanleger in ihre Produkte investieren zu lassen. Der Wille des Privatanlegers wird hier vom Gesetzgeber allgemein und abschließend überstimmt.

Welche Arten von Investoren akzeptiert der F5 Crypto Fonds?

Der F5 Crypto Fonds 1 steht für professionelle sowie semi-professionelle Investoren aus Deutschland offen.

Hinweis: Dieser Text stellt keine Beratung dar. Bitte wenden Sie sich an Ihren Finanz-, Steuer- oder Rechtsberater bei allen Themen rund um Ihre Finanzen sowie zu Ihrer Investorenklassifikation.